Vergütung

Was kostet ein Steuerberater?

Guter Rat hat einen Preis. Die Frage nach dem Honorar ist eine häufige Frage und pauschal nur schwer zu beantworten. Denn so individuell die einzelnen Leistungen sind, so individuell ist deren Vergütung.

Grundlagen

Im Interesse meiner Mandanten möchte ich mein Honorar so weit wie möglich transparent und planbar machen. Deshalb lege ich großen Wert darauf, Ihnen genau zu sagen, mit welchen Kosten Sie planen müssen. Alle Leistungen und deren Honorierung werden vorab besprochen und vereinbart. Sie müssen im Nachhinein nicht mit Überraschungen rechnen.

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist die gesetzliche Grundlage für die Honorarabrechnung. Diese Vergütungsverordnung ist im Wesentlichen eine wertabhängige Vergütungsverordnung. Sie gibt bestimmte Bandbreiten vor, die sowohl nach oben, als auch nach unten angewendet werden können (sog. Zehntelsätze).

Gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 4 StBVV sind auch höhere oder niedrigere Gebühren als die gesetzliche Vergütung möglich.

Bei der Steuerberatervergütungsverordnung wird wie folgt abgerechnet:

  • nach Gegenstandswerten (z.B. bei Jahresabschlüssen, Steuererklärungen)
  • nach Zeitgebühr (z.B. bei steuerlichen Beratungen, Prüfung von Steuerbescheiden)
  • Betragsrahmengebühr mit Mindest- und Höchstgebühren in Euro (z.B. bei Lohnabrechnungen)

Bei Steuererklärungen sind häufig die zugrundeliegenden Einkünfte bzw. Einnahmen als Gegenstandswerte heranzuziehen.

Die Gebühr richtet sich dabei nach folgenden Kriterien (nicht abschließend):

  • Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit
  • Bedeutung der Angelegenheit
  • Einkommensverhältnisse
  • Vermögensverhältnisse
  • besonderes Haftungsrisiko

Handelt es sich um einen einfach gelagerten, wenig aufwändigen Fall, hat die Festlegung im unteren Bereich des Gebührenrahmens zu erfolgen. Spiegelbildlich ist bei schwierigen und/oder umfangreichen Tätigkeiten eine Festsetzung im oberen Bereich des Rahmens geboten.

Sie haben die Möglichkeit, durch Ihre Mitwirkung die Höhe der Gebühr zu beeinflussen. Bei entsprechender Vorbereitung der Unterlagen ist der Zeitaufwand für mich meist geringer. Diese Ersparnis gebe ich selbstverständlich gerne an Sie weiter. Die Kosten der Steuerberatung sind selbst im privaten Bereich größtenteils steuerlich abzugsfähig. Ein Teil des Honorars fließt Ihnen daher in Form einer Steuerersparnis zurück.

Gerne erstelle ich Ihnen nach einem ersten Kennenlernen ein individuelles Angebot – transparent und ehrlich. Sie entscheiden danach, ob und wie wir zusammenarbeiten.

Aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) erfolgt kein Ausweis von Umsatzsteuer.

Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs, um mich bei einem persönlichen oder virtuellen Gespräch kennenzulernen.

Abrechnungsbeispiele

Beispiel 1 :
  • Steuerpflichtiger ist ledig, keine Kinder
  • Angestelltentätigkeit mit einem Jahresgehalt von 50.000 EUR
  • Eine vermietete Immobilie mit jährlichen Mieteinnahmen von 10.000 EUR
  • Die Sachverhalte haben einen mittleren Umfang und eine mittlere Schwierigkeit
  • Die Abrechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
  • Keine neu vermietete Immobilie

Gebührenposition

Satz

EUR

Einkommensteuererklärung ohne Einkunftsermittlung

3 /10

369 ,00

Ermittlung nichtselbständige Einkünfte

3 /20

184,50

Ermittlung Einkünfte aus Vermietung

6/20

171,30

Auslagenpauschale

20,00

Summe

744,80

zzgl. 19 % Umsatzsteuer (entfällt aufgrund § 19 UStG)

0,00

Rechnungsbetrag

744,80

Beispiel 2
  • Steuerpflichtiger ist ledig, keine Kinder
  • Gewerbetreibender mit Betriebseinnahmen von 125.000 EUR und einem Gewinn von 60.000 EUR
  • Ermittlung des Gewinns durch Einnahmen- Überschuss Rechnung
  • Umsatzsteuerpflichtig
  • Die Sachverhalte haben einen mittleren Umfang und eine mittlere Schwierigkeit
  • Die Abrechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Gebührenposition

Satz

EUR

Einkommensteuererklärung ohne Einkunftsermittlung

3/10

396,00

Ermittlung Einkünfte aus Gewerbebetrieb

16/10

638,40

Umsatzsteuererklärung

2/10

123,60

Gewerbesteuererklärung

2/10

264,00

Auslagenpauschale

20,00

Summe

1.442,00

zzgl. 19 % Umsatzsteuer (entfällt aufgrund § 19 UStG)

0,00

Rechnungsbetrag

1.442,00